Am 6. Januar 2006 veröffentlichte Libertaria ein Interview mit Deutschlands bekanntestem Solarkritiker, Rainer Hoffmann, über die solare Propaganda in den staatlichen Medien. Aufgrund der großen Resonanz von Menschen, die ähnliche Erfahrungen mit Solaranlagen gemacht haben wie Rainer Hoffmann, aber auch von entrüsteten Solarfreunden, haben wir noch einmal nachgehakt und wollten diesmal von Rainer Hoffmann wissen, welche Erfahrungen mit der deutschen Justiz er bei seinem Kampf gegen die Solarlobby gemacht hat. Um den Streit über den Nutzen der Sonnenenergie auch von der Gegenseite aus zu beleuchten, hatte Libertaria auch den profiliertesten Solarfreund Deutschlands, Franz Alt, um ein Interview gebeten. Franz Alt verweist indes auf seine Webseite www.sonnenseite.com, auf der er in zahlreichen Artikeln bereits alles nötige zum Thema geschrieben habe.
Herr Hoffmann, wie hat denn im Jahre 1996 die ganze Geschichte mit der Solaranlage angefangen?
Im Rahmen meines damals neuzubauenden 2-Familien-Wohnhauses mit zweimal ca. 100qm Wohnfläche interessierte ich mich auch für die Effizienz der thermischen Solartechnik, die von einem Solaranbieter aus Marl Anfang des Jahres 1996 in einer Zeitungsanzeige mit dem Slogan angepriesen worden war: “Lassen Sie sich nicht erzählen, Solaranlagen für Brauchwasser seien technisch nicht ausgereift oder zu teuer”, “60%-70% des Warmwasserbedarfs können Sie auch in Deutschland mit einer Solaranlage decken. Da ich wusste, dass 80% der Heizenergie für die Raumheizung benötigt werden, sicherte mir der besagte Solaranbieter aus Marl zu, dass die propagierten “60%-70% Heiz-Energieersparnis” selbstverständlich auch für die Erwärmung des Raumheizungswasser gelten würden, denn man hätte ja in der Raumheizung auch den entscheidenden Heiz-Bedarf , wie gesagt, 80% an zu erwärmenden Wasser jährlich abzudecken. So kam es am 01.10.1996 zu einem Kaufvertrag für eine solarunterstützte Heizungsanlage mit Fußbodenheizung und Gasbrennwerttechnik im Gesamtwert von ca. 50.000 DM (ca. 25.000 Euro) und im Februar 1997 wurden die ersten Probleme offensichtlich: Der Solaranbieter konnte die ganze Anlage, insbesondere die Solaranlage, nicht installieren und wollte stattdessen bereits vor Fertigstellung des Projektes 100% des Kaufpreises bezahlt bekommen. So ging es dann im September 1997 vor Gericht.
War denn im September 1997 bereits deutlich gemacht worden, dass die Solaranlage gar nicht 60% Energie einsparen kann?
Nein, das wurde bis zu diesem Zeitpunkt, September 1997, noch überhaupt nicht in Frage gestellt. Erst als ein Zwischenvergleich vor Gericht über die fehlerhaft installierte Fußbodenheizung geschlossen worden war, trat bei einem weiteren VOR-ORT-Gutachter-Termin der “solare Schwindel” erstmalig zum Vorschein: Denn an einem sonnigen Oktobertag im Jahre 1997 stellte ich fest, dass bei diesem relativ intensiven Sonnenstrahlen zu dieser Jahreszeit seltsamerweise trotzdem der konventionelle Gaszähler lief und somit Gas verbraucht wurde. Der Solaranbieter, daraufhin angesprochen, ließ mir dann schriftlich über seinen Anwalt mitteilen, dass die Hauptheizleistung über den Gasbrennwertkessel erzielt werden würde und die Solaranlage nur unterstützend tätig sein würde. Erst zu diesem Zeitpunkt, also 20 Monate nach der Werbeanzeige aus 1996 wusste ich, dass der Solaranbieter mich mit seinen Werbeslogans belogen hatte.
Welche besondere Rolle spielten denn dann die bereits erwähnte Werbeanzeige des Solaranbieters im Rahmen der juristischen Auseinandersetzung?
Als die Prozesse im Jahre September 1997 begannen, hatte der Solaranbieter das Layout und die Aussagen der Werbeanzeige in der lokalen Presse geändert und modifiziert. Insbesondere hatte er nun in der 1997 aktuellen Werbeanzeige den folgenden Slogan entfernt: “Lassen Sie sich nicht erzählen, Solaranlagen für Brauchwasser seien nicht ausgereift oder zu teuer” und stattdessen u.a. den folgenden Slogan neu verwendet: “Jetzt planen, im Winter sparen”. Ich zeigte meinem damaligen Anwalt die beiden Werbeanzeigen und machte ihm die Bedeutung der Werbeanzeigen und die Unterschiede klar und mein Anwalt beantragte am 03.02.1998 ein gerichtliches Gutachten zur Beantwortung der Frage, in wieweit der Solaranbieter eine “60%igen Wärmebedarfsdeckung” mit dieser Werbanzeige versprochen und zugesichert hätte. Am 05.02.1998 wurde unser Gutachtenantrag von der Justiz in Bochum schriftlich bestätigt und angenommen. Am 10.11.1998 sagte das vereidigte Sachverständigen-Gutachten zu dieser gestellten Frage in den Punkten 3 und 4 im Gutachten aus, dass die “60%-70% Werbeaussage” des Solaranbieters (Anlage 121 in der Gerichtsakte: 1 O 302/97) als, so wörtlich, “falsch” beurteilt werden könnte. Die “Solare 60%-Werbeaussage” war also lt. Gerichts-Gutachten “falsch” und somit irreführend.
Damit war doch eigentlich alles zu Ihren Gunsten klar beurteilt. Wieso haben Sie denn dann den Prozess trotzdem verloren?
Weil der damalige Richter Dr. Michael K. von der 1. Zivilkammer des LG Bochum diese solarkritischen Punkte 3 und 4 des am 05.02.1998 gerichtlich veranlasste Gutachten vom 10.11.1998 in seinem Urteil vom 07.12.1999 nicht berücksichtigte und stattdessen seine eigene, falsche Sichtweise in sein Urteil schrieb. Insbesondere hat er unberücksichtigt gelassen, dass der Solaranbieter mir die Solare Raumheizungsunterstützung angeboten, verkauft und installiert hat und eine “60%-ige Heizenergiekostenersparnis damit zugesichert hat. Das Verhalten des Richters muss unter folgendem bundespolitischen Hintergrund analysiert werden: ROT-GRÜN hatte im Oktober 1998 erstmalig die Bundestagswahl gewonnen und hatte ab Januar 1999 die politische Kampagne “SOLAR-NA-KLAR” ins Leben gerufen, die den gleichen solaren “60%-Effizienz-Schwindel” propagierte , wie mein Solaranbieter bereits im Jahre 1996. Wenn der Richter Dr. Michael K. das solarkritische Gutachten berücksichtigt hätte, hätte die damals neugewählte ROT-GRÜNE Politik die Solarkampagne und die politisch-gewollte “60%-Solar-Propaganda” sofort beenden müssen. So aber hatte die Solarlobby juristisch freie Bahn und der solare Effizienzschwindel und die Täuschung und die Desinformation der deutschen Bevölkerung konnte weiter laufen, mit dem Segen der NRW-Justiz.
Aber Sie konnten doch dann noch in die Berufung gehen!
Ja, richtig, vor dem OLG Hamm, was ich auch getan habe. Zwischenzeitlich hatte allerdings der Verbraucherschutzverein Berlin eine wettbewerbsrechtlichen Klage gegen den Marler Solaranbieter wegen der vermeintlich irreführenden Werbeanzeige aus 1997 eingereicht, die der Solaranbieter aber am 27.01.2000 ebenfalls gewann, mit der Begründung der “solare 60%-Werbeslogan” und “Jetzt planen und im Winter sparen” würde sich auf die ebenfalls angepriesene Gasbrennwertanlage beziehen, und nicht auf die Solaranlage, so die Begründung des OLG Hamm in diesem Verbraucherschutzprozess. Ich verlor am 04.07.2001 dann aber auch meinen Berufungs-Prozess u.a. mit der Begründung, dass ja bereits am 27.01.2000 durch das OLG Hamm wettbewerbsrechtlich zu Gunsten des Solaranbieter entschieden worden wäre. Was das OLG Hamm aber bei dieser Begründung am 04.07.2001 in meinem Prozess fehlerhafterweise und folgenschwer übersah, dass in meinem 1. Instanzverfahren vor dem LG Bochum 1 O 302/97 eine ganz andere Werbeanzeige maßgeblich gewesen ist und sich in der AZ: 1 O 302/97-Gerichtsakte befand, was ich aber zu diesem Zeitpunkt (04.07.2001) noch nicht wasserdicht beweisen konnte, sondern erst am 10.02.2005 durch Akteneinsicht in die 1. Instanz-Akte LG Bochum AZ: 1 O 302/97.
Wie ging es denn dann im Juli 2001 weiter? Sie hatten doch eigentlich ein rechtskräftiges Urteil vom OLG Hamm, was eigentlich gegen Sie sprach!
Da das OLG Hamm in seinem Urteil vom 04.07.2001 u.a. behauptete, man würde eine Solaranlage nicht anschaffen, um einen nennenswerten Heiz- und Wärmebedarf decken können zu wollen, der mit dem Slogan “60%-70% Warmwasserbedarf” zugesichert worden sei, habe ich vor dem AG Marl gegen den Solaranbieter dann den “Wasserbedarf” eingeklagt, den meine Solaranlage eben nicht zu 60%-70% decken würde.
Eine Solaranlage, die den Wasserbedarf decken können soll, ist das nicht Schwachsinn?
Richtig, eigentlich korrekt, aber der “vermeintliche Schwachsinn” ergab sich zwangsläufig sich aus der Urteilsbegründung des OLG Hamm vom 04.07.2001, wo gesagt worden ist, man wolle mit einer thermischen Solaranlage keinen Heiz- und Wärmebedarf decken können wollen. Somit kann “60%-70%-Warmwasserbedarf” zwangsläufig nur “Wasser”-Bedarf bedeutet, da lt. OLG Hamm ein Wärmebedarf nicht damit gemeint ist.. Eine andere Möglichkeit als den Wasserbedarf gab es zwangsläufig nicht, den meine Solaranlage dann noch hätte decken können.
Und den Prozess vor dem Amtsgericht Marl haben Sie dann auch verloren?
Richtig, aber das bis heute “Sehr wichtige” an diesem Verfahren vor dem AG Marl ist die Tatsache, dass das AG Marl darüber informiert worden ist, dass das OLG Hamm in dem Berufungs-Urteil vom 04.07.2001 eine falsche Werbeanzeige verwendet hatte. Und vor dem AG Marl beginnt der Solaranwalt und der Solaranbieter zum ersten Mal Prozessbetrug zu betreiben, in dem die beiden Herren behaupten, dass “keinerlei Werbeanzeige für den Kaufvertrag vom 01.10.1996 massgeblich gewesen sei”. Der erfolgreiche Prozessbetrug der Beiden ist in dem Urteilstext des AG Marl 16 C 676/01 vom 15.02.2002 dokumentiert. Denn der Richter des AG Marl schrieb in seinem Urteil: “Der Begriff des Bedarfs macht nach Auffassung des Gerichts klar, dass es sich nur um die Erwärmung des im Haushalt verbrauchten Wassers gehen kann, nicht aber um die Erwärmung des im Heizungskreislauf weitgehend konstant verbleibenden Brauchwassers.”
Wichtig in diesem Urteilstext ist die Verwendung des Begriff “Brauchwasser” durch den Richter. Denn “Brauchwasser” ist definitionsgemäß “Nutzwasser ohne Trinkwasserqualität”. Und mit Hilfe dieser Begründung hatte der Solaranbieter im Jahre 1996 die “60%ige Solareffizienz” auch auf die Raumheizungswassererwärmung bezogen. In der 2. Werbeanzeige aus 1997 fehlt bezeichnenderweise der Begriff “Brauchwasser”. Dieser feine Unterschied der beiden Werbeanzeigen und der Begriff “Brauchwasser” sollte bei den kommenden Gerichtsverfahren noch eine ganz entscheidende Rolle spielen.
Wäre es nicht langsam an der Zeit gewesen auch Strafanzeige wegen Betrug gegen den Solaranbieter zu stellen?
Eine Strafanzeige wollte ich am 02.04.2002 stellen, aber man sagte mir von Seiten der Staatsanwaltschaft Essen, der Vorgang sei angeblich mittlerweile nach 5 Jahren verjährt, so ein Staatsanwalt in Essen, der zu dem Zeitpunkt gerade Bereitschaft hatte. Ich habe damals meine geplante Betrugstrafanzeige auf meiner Webseite www.solarkritik.de journalistisch erwähnt und auch die angebliche Verjährung erwähnt. Da der Solaranbieter ja mittlerweile alle Zivil-Prozesse gewonnen hatte, reichte er nun gegen mich sowohl eine zivilrechtliche Klage, als auch eine strafrechtliche Anzeige wegen Beleidigung ein, weil ich ihn angeblich fälschlicherweise auf meiner Webseite als “Betrüger” titulieren würde. Und in diesen beiden Beleidigungs-Klageverfahren kam es dann zu “Prozessbetrug Nr. 2″ und “Prozessbetrug Nr. 3″ durch den Solaranbieter und seinen Anwalt, denn die beiden Herren behaupteten wörtlich folgendes in Ihren Klageschriften:
“Im Rahmen des damaligen Verfahrens (1 O 302/97 LG Bochum bzw. 12 U 27/00 OLG Hamm) hatte Rainer Hoffmann auch behauptet, er sei durch den Kläger durch Werbung in einer Zeitungsanzeige aus Oktober 1998 getäuscht worden, weil dort die Aussagen getroffen worden war: “60%-70% Ihres Warmwasserbedarfs können Sie auch in Deutschland mit einer Solaranlage decken”.
Der Solaranwalt dann weiter im gleichen Klageschriftsatz:
“Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch, dass der Werkvertrag über die Solaranlage im Jahre 1996 abgeschlossen worden und die Anlage Anfang 1997 eingebaut wurde, die Zeitungsanzeige aber von 1998 stammt. Diese kaum noch nachvollziehbare Klage wurde durch das Amtsgericht mangels Schlüssigkeit abgewiesen. ”
Diese bewussten Falschbehauptungen nach § 138 ZPO setzten dem Fass verständlicherweise die Krone auf, denn nun war lt. Klageschrift die Werbeanzeige, mit der im Jahre 1996 das ganze Dilemma begann, plötzlich nicht mehr existent und die beiden solaren Prozessbetrüger waren sich wohl sicher, dass die genaue Existenz der maßgeblichen Werbeanzeige von 1996 wohl niemals von mir nachgewiesen werden könnte. Womit die beiden Herren sich aber leider geirrt haben: Denn durch das Stadtarchiv Recklinghausen, wo alle Tageszeitungen der Recklinghäuser Zeitung im Original archiviert eingesehen werden können, konnte ich das genaue Datum der maßgeblichen Werbeanzeige nachweisen. Ich konnte nachweisen, dass die maßgebliche Werbeanzeige am 19.01.1996 geschaltet worden war. Und ich konnte somit beweisen, dass die beiden Herren in den beiden Beleidigungs-Klageschriften vom 10.05.2002 gelogen hatten, was einen gravierenden Verstoß nach § 138 ZPO darstellt.
Ja, dann hätten Sie die beiden ja jetzt erfolgreich des Prozessbetruges überführen können?
So einfach ging das allerdings nicht, denn ich hatte nicht mit der Willkür des Richters Dr. Michael K. vom LG Bochum gerechnet, der bekanntlich bereits im Dezember 1999 das solarkritische Gutachten vom 10.11.1998 unterschlagen hatte. Dieser Richter hatte nun auch in dem zivilrechtlichen Beleidigungsverfahren wieder zu entscheiden. Obwohl in diesem Beleidigungsverfahren auch das solarkritische Gutachten, welches bereits am 05.02.1998 bezüglich der Begutachtung der maßgeblichen Werbeanzeige beantragt worden war, bewiesen hätte, dass die Behauptung, ich würde mich auf eine Werbeanzeige aus Oktober 1998 beziehen, von dem Solaranwalt und seinem Mandanten vorsätzlich gelogen sein musste, hat der Richter Dr. Michael K. das Gutachten vom 10.11.1998 als Beweismittel abermals nicht zugelassen, um den Prozessbetrug der beiden “solaren Prozessgegner” nicht aufdecken zu müssen. Denn ein Prozessbetrug beginnt bereits mit der Einreichung von wahrheitswidrigen Angaben bei Gericht. Allerdings hatte ich zu diesem Zeitpunkt noch ein anderes Beweisproblem:
Denn die Behauptung der beiden Solarbetrüger, dass die Werbeanzeige aus Oktober 1998 sei, war nicht nur bezüglich der 1. Werbeanzeige falsch, sondern auch bezogen auf die 2. Werbeanzeige in sofern falsch, weil die 2. Werbeanzeige in Wahrheit bereits aus September 1997 stammte. Das ist vor dem Hintergrund wichtig zu berücksichtigen, weil zum Zeitpunkt der Gutachtenbeantragung im Februar 1998 somit bereits beide Werbeanzeigen existierten, sowohl die ursprüngliche aus 1996 als auch die spätere, falsche Werbeanzeige aus 1997/1998. Es hätte somit möglich sein können, dass entweder mein Anwalt die falsche Werbeanzeige als Anlage 121 bei Gericht eingereicht hatte, oder die beiden Solarbetrüger haben in Absprache mit dem Richter Dr. Michael K die Werbeanzeige aus 1996 gegen die Werbeanzeige aus 1997/1998 in der Gerichtsakte AZ: LG Bochum 1 O 302/97 rechtswidrig ausgetauscht. Auch sprechen einige Indizien dafür, dass dem Sachverständigen für das Solargutachten die 2. Werbeanzeige für die Begutachtung rechtswidrig vorgelegt worden ist, und die 1. Werbeanzeige gegen die 2. Werbeanzeige in Absprache mit dem Richter Dr. K.. rechtswidrig für die Gutachtenerstellung ausgewechselt worden ist.
Ich konnte vor der Verhandlung am 25.06.2002 nicht ahnen, dass der Richter Dr. Michael K. die Prozessbetrügereien der beiden Herren in der öffentlichen Gerichtsverhandlung am 25.06.2002 vor dem LG Bochum vorsätzlich decken würde, und das Sachverständigen-Gutachten als Beweismittel abermals unterschlagen würde. Diese 2. Unterschlagung des solarkritischen Gutachtens hat allerdings zwangsläufig nun auch bewiesen, dass der Richter Dr. K. auch bei der 1. Unterschlagung des solarkritischen Gutachtens am 07.12.1999 vorsätzlich gehandelt hat, damit die Solarlobby diesen grundsätzlichen Prozess auf jeden Fall gewinnt, und der “solare 60%-Werbeslogan” nicht als falsch und irreführend angesehen wird.
Da mir der Richter Dr. Michael K. am 25.06.2002 in der öffentlichen Verhandlung beim LG Bochum zusätzlich auch noch mit Knast drohte, falls ich meine Behauptungen nicht beweisen könnte und parallel auch am Tag der Verhandlung meine solarkritische Webseite gesperrt worden war, blieb mir unter diesem Zustand der Nötigung nichts anderes übrig als einem Anerkenntnisurteil zu zustimmen und nicht weiter zu behaupten, dass der Solaranbieter ein Betrüger sei.
Der Solaranwalt hatte doch auch noch eine strafrechtliche Anzeige wegen Beleidigung gestellt. Was ist denn daraus geworden?
Richtig, allerdings in diesem Verfahren wendete sich das Blatt erstmalig zu meinen Gunsten, weil ich dieses Verfahren durch eine Sprungrevision in dritter Instanz gewinnen konnte, nachdem man gegen mich sogar in der 1. Instanz von Seiten des Richters vom AG Recklinghausen bereits ein Psychogutachten anordnen wollte. In der dritten Instanz wollte man mich von Seiten der Justiz in die Falle des § 153 STPO führen, in dem man mir “schmackhaft” machen wollte, dass ich dann wegen “Geringfügigkeit der Schuld” freigesprochen werden würde. Was aber bei dieser Gelegenheit von Seiten der Justiz nicht erwähnt wird, dass man nach § 153 STPO die Schuld grundsätzlich anerkennt, und man nur “wegen Geringfügigkeit” freigesprochen wird. Wenn man die Schuld anerkennt, hat die Justiz danach die Möglichkeit auch noch zivilrechtliche Kostenverfahren gegen den Schuldigen zu erwirken, was selbst Anwälte, so auch mein Anwalt, zu diesem Zeitpunkt nicht wusste. Ich allerdings kannte den Schwindel und den juristischen Trick des § 153 STPO und plädierte auf “100% unschuldig” und wurde dann strafrechtlich vom Vorwurf der Beleidigung zu 100% freigesprochen, weil die Richterin vom Amtsgericht Recklinghausen wohl auch die Dicke der Akte scheute. Ich konnte in diesem Verfahren bemerken, dass der Solaranwalt in der Verhandlung am 12.05.2004 nervös zitterte, als ich gegenüber der Richterin vom Amtsgericht Recklinghausen erwähnte, das die Werbeanzeige vom 19.01.1996 die korrekte Werbeanzeige sei und der Solaranwalt in der Klageschrift vom 10.05.2002 vorsätzlich gelogen hätte. Diesen Prozessbetrug wollte wohl auch die Richterin nicht aufdecken und hat mich dann ohne weitere Beweisaufnahme vom Vorwurf der Beleidigung zu 100% freigesprochen.
Nun hatten Sie den ersten Prozess gewonnen, wie ging es dann weiter, wendete sich nun weiter das Blatt auch zivilrechtlich zu Ihren Gunsten?
Ich hatte am 12.05.2004 ja “nur” strafrechtlich gewonnen. Zivilrechtlich existierte immer noch das Anerkenntnisurteil vom 25.06.2002, was durch den strafrechtlichen Freispruch vom 12.05.2004 angeblich nicht aufgehoben werden könnte. Nun allerdings habe ich vehement öffentlich gemacht, dass der Solaranwalt und sein Mandant Prozessbetrüger seien, da ich gesehen hatte, wie der Solaranwalt gezittert hatte, als ich die korrekte Werbeanzeige vom 19.01.1996 am 12.05.2004 im Gerichtssaal hochgehalten hatte. Der Solaranwalt hatte auch am 12.05.2004 im Gerichtssaal zugegeben (dafür gibt es mindestens einen unabhängigen Zeugen), dass die “Werbeanzeige mit dem Brauchwasser die korrekte Werbeanzeige sei.” Aufgrund des immer noch existierenden Anerkenntnisurteils vom 25.06.2002 beantragten die beiden Solarschwindler trotzdem aufgrund meiner weiteren Vorwürfe nun weitere Ordnungsgeldmaßnahmen, nachdem ich bereits 7.000 Euro bezahlen musste. Nun merkte wohl auch der Richter Dr. K., als ich öffentlich auf Prozessbetrug plädierte und diesen Prozessbetrug öffentlich anprangerte, dass ich auch für den Richter eine ernstzunehmende Gefahr darstellte, weil ich seinem Schwindel und seiner Rechtsbeugung in dem Verfahren AZ: 1 O 343/02 mehr und mehr auf die Spur kam. Somit ordnete er im Oktober 2004 zivilrechtlich eine zweiwöchige Ordnungshaft wegen Beleidigung an, obwohl ich, wie gesagt, am 12.05.2004 strafrechtlich vom Vorwurf der “Beleidigung” zu “100% freigesprochen” worden war. Auch das OLG Hamm, was wohl den Schwindel des Richters Dr. K. ebenfalls aus “gutem Grund” decken wollte, bestätigte den Antrag auf Ordnungshaft gegen meine Person. Mittlerweile hatten die beiden Solarschwindler auch noch einen Strafanzeige gegen meine Person bei der Staatsanwaltschaft Essen wegen “falscher Verdächtigung” nach § 164 STGB eingereicht. Nun ging ich in die Offensive: Es half alles nix. Ich musste in die Ursprungsakte LG Bochum 1 O 302/97 schauen und überprüfen, welche Werbeanzeige sich in diese Ursprungsakte befindet. Mein erster Vorort-Antrag auf Akteneinsicht wurde von dem Richter Dr. Michael K. abgelehnt, weil ich angeblich nur mit einem Anwalt Akteneinsicht erhalten dürfte. Diese Information und Argumentation des Richters war falsch, da man als Partei in abgeschlossene Verfahrensakten auch ohne Anwalt nach § 299 ZPO Akteneinsicht nehmen darf. Als der Richter Dr. Michael K. mir am 10.02.2005 abermals Akteneinsicht verweigern wollte, habe ich beim LG Bochum vor Ort bei einem Rechtspfleger eine Etage höher sofortige Beschwerde eingelegt und den § 299 ZPO geltend gemacht. So habe ich am 10.02.2005 Akteneinsicht bekommen und zusammen mit dem Richter Kexel vom Landgericht Bochum habe ich mir am 10.02.2005 die Anlage 121 aus der Akte 1 O 302/97 anschauen dürfen. Und die Anlage 121 beinhaltete eine Kopie meiner Original-Werbeanzeige bzw. Zeitungsausschnitt vom 19.01.1996, wodurch parallel bewiesen war, dass der Richter Dr. Michael K. seit dem Klageantrag vom 10.05.2002 der beiden Solarschwindler gewusst hatte, dass die beiden Solarschwindler bezüglich der Behauptung mit der Werbeanzeige aus 1998 gelogen hatten.
Das war ja dann Rechtsbeugung des Richters Dr. Michael K., oder etwa nicht?
Nicht für die Justiz, die bekanntlich über sich selbst richtet. Weil ich diesen Vorwurf der Rechtsbeugung des Richters Dr. Michael K. bereits mehrfach im Internet verbreitet hatte, stellte stattdessen die Präsidentin des LG Bochum, Marie-Luise Graf-Schlicker im Oktober 2004 Strafanzeige gegen meine Person bei der Staatsanwaltschaft Bochum wegen “übler Nachrede”.
Am 23.03.2005 wurde ich zur Vernehmung zur Staatsanwaltschaft Bochum in dieser Angelegenheit eingeladen. Nachdem ich bereits mehrfach in der Vergangenheit Strafanzeigen gegen den Richter Dr. Michael K. als auch gegen den Solaranwalt Dr. G eingereicht hatte, wurde ich nun als Beschuldigter wegen “Übler Nachrede” vernommen. In der Vernehmung erklärte der Oberstaatsanwalt Schneider mir erst einmal den Unterschied zwischen “Vergehen” und “Verbrechen” und ich ihm parallel, wie das Internet funktionieren würde. Eine sehr erbauende Grundlagenschulung. Nach ca. 30 Minuten wollte der Herr Oberstaatsanwalt Schneider dann von mir nachgewiesen haben, warum ich den Richter Dr. Michael K. der Rechtsbeugung bezichtigen würde. Im Vorfeld der Vernehmung hatte sich der Oberstaatsanwalt Schneider bereits gewundert, dass ich so viele Taschen mit Beweismaterial zur Vernehmung mitgebracht hätte. Allerdings habe ich ihm dann innerhalb von 10 Minuten anhand meiner Beweise nachweisen können, dass der Richter Dr. Michael K. gewusst hatte, dass der Solaranwalt Dr. G. in der Klageschrift des Verfahrens 1 O 343/02 vom 10.05.2002 vorsätzlich gelogen hatte, in dem er den Schwindel mit den beiden unterschiedlichen Werbeanzeigen abgezogen hatte, und dieser Schwindel von dem Richter Dr. Michael K. vorsätzlich und wissentlich geduldet worden ist. Aber glauben Sie mal nicht, die Staatsanwaltschaft Bochum hätte bis heute gegen einen dieser Herren Anklage erhoben. Obwohl ich gegenüber dem Oberstaatsanwalt Schneider nachwiesen habe, dass der Richter Dr. Michael K. am 25.06.2002 Rechtsbeugung betrieben hatte, in dem er einen nachgewiesen Prozessbetrug geduldet hat, hat der Oberstaatsanwalt Schneider am 22.12.2005 eine Anklageschrift gegen mich wegen “übler Nachrede” verfasst und beim Amtsgericht Recklinghausen eingereicht. Das Verfahren wird gegenwärtig bearbeitet und es darf abgewartet werden, welche Register dort die Justiz noch ziehen wird.
Und hat der Solaranwalt sich auch noch gegen Ihre Behauptungen gewehrt, er sei ein Prozessbetrüger?
Allerdings. Im Oktober 2004 hat er auch eine Unterlassungsklage beim Landgericht Bochum eingereicht, dass ich nicht weiter behaupten dürfe, er hätte in allen Verfahren Prozessbetrug betrieben. Der Solaranwalt gewann am 07.12.2004 auch diesen Prozess vor der 16. Zivilkammer des LG Bochum, ohne dass ein Wahrheitsbeweis meiner Recherchen berücksichtigt worden ist. Ich wurde zu 2.500 Euro Schmerzensgeld verurteilt, obwohl der Solaranwalt 10.000 Euro Schmerzensgeld beantragt hatte. Ein vermeintlicher Teilerfolg für mich. Sowohl ich, als auch der Solaranwalt gingen allerdings im Februar 2005 in die Berufung vor dem OLG Hamm. Da ich, wie bereits erwähnt, zwischenzeitlich bei der Staatsanwaltschaft Bochum am 23.03.2005 die Prozessbetrügereien des Solaranwaltes nachgewiesen hatte, beantragte ich am 22.04.2005, nachdem ich vom Amtsgericht Essen vom Vorwurf der “falschen Verdächtigung” am 21.04.2005 zu 100% freigesprochen worden war, im Rahmen der Berufung ebenfalls den konkreten öffentlichen Wahrheitsbeweis meiner Behauptungen. Am 27.07.2005 lehnte das OLG Hamm ohne öffentliche Verhandlung meine Berufung wegen angeblich “keiner grundsätzlichen Bedeutung” und ohne weitere Begründung ab und ließ nur die Berufung des Solaranwaltes zu, die am 01.08.2005 vor dem OLG Hamm verhandelt worden ist. Am 01.08.2005 in der öffentlichen Verhandlung beim OLG Hamm, an der auch 9 Prozessbeobachter aus ganz Deutschland teilgenommen haben, hat der Richter Reuter vom 3. Zivilsenat des OLG Hamm trotz meines abermals 4-fach beantragten Wahrheitsbeweises den öffentlichen Wahrheitsbeweis abgelehnt. Wohlweislich aus “gutem” Grund:
Denn der Richter Reuter wusste durch meinen schriftlichen Berufungsvortrag, dass der mutmaßliche Prozessbetrug des Solaranwaltes bezüglich der beiden Werbeanzeigen auf einen Fehler des OLG Hamm vom 04.07.2001 beruht. Und er wusste auch, dass ich alle Fakten beweisen kann, wenn er dem von mir beantragten öffentlichen Wahrheitsbeweis zustimmen würde. Er verurteilte mich am 01.08.2005 zu einer Schmerzensgeldzahlung von 5.000 Euro, die ich an den Solaranwalt zahlen musste. Mittlerweile wurde ich am 24.02.2006 aufgrund des nicht zugelassenen Wahrheitsbeweises zu einer weiteren Ordnungsgeldstrafe in Höhe von 10.000 Euro durch das LG Bochum verurteilt, obwohl ich parallel dem Solaranwalt nun mittlerweile den 5. Prozessbetrug nachweisen konnte, nachdem ich am 17.02.2006 Akteneinsicht in die Gerichtsakte 16 C 676/01 genommen habe. Denn ich habe nachgewiesen, dass der Solaranwalt in Abstimmung mit dem Richter Dr. Nowak vom LG Bochum vorsätzlich das Urteil AG Marl 16 C 676/01 aus der Prozessbetrüger-Unterlassungsklage herausgenommen haben, weil der erfolgreiche Prozessbetrug des Solaranwaltes auch im Urteilstext zu AZ: AG Marl 16 C 676/01, wie bereits erwähnt, dokumentiert ist.
Parallel hatte der Solaranwalt im Auftrag seines Solarmandanten auch noch in Juni 2005 eine weitere Ordnungshaft beantragt, als feststand, dass das OLG Hamm beabsichtigte, meine Berufung bezüglich der Unterlassungsklage des Solaranwaltes abzulehnen. Der Solaranwalt hatte somit wieder freie Bahn für seine Betrügereien. Ich habe nun, nachdem wasserdicht am 10.02.2005 von mir nachgewiesen worden ist, dass der Richter Dr. Michael K. die Prozessbetrug des Solaranwaltes kannte und geduldet hat, den Richter Dr. Michael K. wegen Befangenheit bei dem abermaligen Ordnungshaft-Antrag abgelehnt. Die zuständige 1. Zivilkammer des Landgericht Bochum hat bis heute keinen Beschluss gefasst, bezüglich der Befangenheit des Richter Dr. Michael K. Auch muss zwangsläufig das Anerkenntnisurteil vom 25.06.2002 wegen nachgewiesenen Verstoß gegen § 138 ZPO in der Klageschrift des Solaranwaltes vom 10.05.2002 aufgehoben werden. Sollte das Anerkenntnisurteil vom 25.06.2002 wegen Verstoß gegen die Wahrheitspflicht nach § 138 ZPO aufgehoben werden, fehlt der Justiz in Bochum und dem Solaranwalt und seinem Mandanten jegliche Handhabe, um mich weiterhin wirtschaftlich zu ruinieren, und die Justiz in Hamm und Bochum müsste zwangsläufig anerkennen, dass mit OLG Hamm Urteil vom 04.07.2001 alle gewonnenen Prozesse der Solarlobby auf diesen Fehler des OLG Hamm vom 04.07.2001 basieren. Deshalb verhindert die Justiz in Bochum gegenwärtig einen rechtskräftigen Beschluss über die Befangenheit des Richters Dr. Michael K. und über die Fehlerhaftigkeit des Anerkenntnisurteils LG Bochum AZ: 1 O 343/02 vom 25.06.2002, weil dann das ganze juristische Schwindel-Kartenhaus in sich zusammenfallen wird, und die Gefahr besteht, dass die Fehler der Justiz in Bochum und Hamm aufgedeckt werden.
Damit die Justiz Ihre Fehler und Betrügereien weiterhin vertuschen kann, werden unschuldige und ehrenhafte Bürger durch Ordnungsgelder und Ordnungshaft durch nachweisbare Willkürurteile in Deutschland in den wirtschaftlichen Ruin getrieben. Wir brauchen kein “Amnesty International”, sondern “Amnesty National”, damit diese Menschenrechtsverletzungen in Deutschland endlich öffentlich gemacht werden, und Richter nicht weiterhin Urteile fällen können, nach dem Motto: “Ich, als Richter, habe meine Meinung, verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen !” Ergänzende Fakten sind auch noch einmal komprimiert nachzulesen im Internet unter www.solarschwindel.de.




Zur Info:
Franz Alt hat bis heute auf seiner Webseite www.sonnenseite.com nicht einmal zu meinen Vorwürfen Stellung genommen. Es gibt lediglich einen Kommentar von ihm in der WDR-”Menschen-Hautnah”-Sendung vom 16.06.2004.
Rainer Hoffmann
www.solarkritik.de
Kommentar von Rainer Hoffmann — March 16, 2006 @ 2:05 pm
Zur Klärung:
“Prozessbetrug Nr. 4″ wird in dem Pressetext nicht extra erwähnt: Der Prozessbetrug Nr. 4 ergibt sich aus der trotz schriftlicher Info (Fax vom 08.02.2004 an den Solaranwalt) über den Prozessbetrug nachwievor aufrechterhaltenen Beleidigungs-Klageschrift vom 10.05.2002 des Solaranwaltes, in der 3. Instanz (nach Sprungrevision) vor dem Amtsgericht Recklinghausen am 12.05.2004, wo ich trotz Prozessbetrug des Solaranwaltes zu 100% strafrechtlich freigesprochen worden bin.
Rainer Hoffmann
www.solarkritik.de
Kommentar von Rainer Hoffmann — March 16, 2006 @ 2:46 pm
Warum gebt Ihr diesme Prozessheini so viel Spielraum? So vernichtet ihr Tausende von Arbeitsplätzen und das Vermögen von Kleinanlegern, die in Solarenergiefirmen investiert haben!
Kommentar von Sonnenblümchen — March 16, 2006 @ 2:50 pm
Der angebliche “Gutmenschen-PRO-Arbeitsplatz-Kommentar” von “Sonnenblümchen” entpuppt sich nach meiner Meinung wohl in Wahrheit als ignorante, sonnenstichige “Anti-Solaropfer-Propaganda”!
“Sonnenblümchen” vielleicht doch nur eine parteiische “Pusteblume?!”
Wem Arbeitsplätze in einer teils betrügerischen, und mit zum Teil falschen Effiziensergebnissen agierenden, Solar-und Heizungsbau-Industrie und/oder die Spekulantengewinne von angeblichen “Solar-Kleinanlegern” wichtiger sind, als der Ärger, das Schicksal und die finanziellen Verluste hunderter, wenn nicht gar tausender, betrogener Solar-Heizungs-Kunden, der muß sich sagen lassen:
“Nachtigall ick hör Dir trapsen…”!
Na, wenn das “Sonnenblümchen” da man nicht eher “Solarheizungsbauerchen” oder “Solaranlagenverkäuferchen” heißt..?!
Ich habe, als Prozessbeobachter vor Gericht, die Unterlagen des Herrn Hoffmann persönlich einsehen können, und kann daher den von Herrn Hoffmann vorgetragenen Argumenten und Stellungnahmen nicht nur folgen, sondern sie weitestgehend auch bestätigen.
Bernd Vogt
Groß- und Außenhandelskaufmann
Sanitär- und Heizungsbedarf, Abteilung:
Wärmebedarf- und Effizienzberechnung
Kommentar von Bernd Vogt — March 16, 2006 @ 4:00 pm
Herr Vogt (verwandt mit Udo Vogt?)!
Ich bin kein Solaranlagenkrämer, sondern ein umweltbewusster Bürger, der in alternative Energien investiert - weil dort nämlich die meisten neuen Arbeitsplätze entstehen und Deutschland ist auf diesem Gebiet führend. Es wäre unmoralisch, dies alles aufs Spiel zu setzen, nur weil bei einem einzigen Querulanten die Anlage nicht funktioniert bzw. er diese nicht fachgerecht bedienen kann.
Kommentar von Sonnenblümchen — March 16, 2006 @ 4:12 pm
Vielleicht, Sonnenblümchen, ist dir nicht bewusst, dass die Solar-Investitionen in Deutschland in den letzten 7 Jahren dazu geführt haben, dass wir durch Solarenergie jährlich zu 0,02% (!) (ich wiederhole: zu 0,02%)unabhängiger von Primärenergie in Form von Gas, Öl und Uran geworden sind.
Dieser Wert von “0,02%” wurde übrigens von Herrn Rüter von CONSOLAR am 26.01.2006 in Berlin bestätigt !!!!
Wieviel Milliarden wollt Ihr, Solarfuzzis, noch in Deutschland an Fördermittel bekommen, um dann nochmal zu 100% unabhängiger (das wären dann 0,04% am Primärenergiebedarf) von Öl, Gas und Uran zu werden…??
Man darf gespannt sein, wie lange unsere Volkswirtschaft das noch verkraften wird. Die Nachbarländer lachen sich auf jeden Fall “kaputt”, über die blöden Deutschen…
Rainer Hoffmann
www.solarkritik.de
Kommentar von Rainer Hoffmann — March 16, 2006 @ 4:38 pm
Wenn Schröder und Konsorten nicht ständig neue Deals mit Russland und den Scheichs wegen Öl und Gas machen würden, würde der Anteil durch Solar doch deutlich höher als 0,02 % liegen. Stellt also hier bitte keine Milchmädchenrechnungen auf!
Kommentar von Solaris — March 16, 2006 @ 4:55 pm
Bernd Vogt, welcher nicht Verwandt mit Udo Vogt ist
Nun ist sie (die wahre Motivation) von “Sonnenblümchen” raus.
Der schnöde Mammon!
Welchen “Sonnenblümchen” ja nur in die Solarenergie investiert, um dort “Arbeitsplätze für die Zukunft Deutschlands und die unserer Kinder” zu fördern und zu sichern. Mir kommen (fast) die Tränen bei soviel (unglaubwürgiger) Gutmenschlichkeit!!!
Wenns “Sonnenblümchen” wirklich um Arbeitsplätze und Befriedigung ihres eigenen “Gutmenschen-EGOs”, oder auch nur um die Zukunft unserer Kinder ginge, dann sollte “Sonnenblümchen” ihr Geld lieber in die Bekämpfung der Drogenproblematik, und/oder in die finanzielle Sicherung unserer KITAS stecken. Das würde der Zukunft unseres Landes, und der unserer Kinder, wahrlich weitaus mehr nutzen, als die paar °/oo -völlig überteuert- aufgefangener, ineffizienter Sonnenstrahlen!
Aber mit Eurozeichen in den Solar-Spekulanten-Augen sieht man die wahren, und wirklich notwendigen Investitionschancen für Deutschlands Zukunft eben nicht mehr ganz so “Sonnen-Blümchen-”klar!
Schade eigentlich!!!
Bernd Vogt
Kommentar von Bernd Vogt — March 16, 2006 @ 5:06 pm
@ solaris
Wenn der “solare Schwindel” aufgedeckt worden ist, sind immer die anderen Schuld…
Diese “Masche” kenne ich von den Solarlobbyisten zur Genüge. Denn die “Solareffizienz” wird bekanntlich auch durch perfekte Suggestion bezogen, und wenn der Kunden den Schwindel reklamiert, wird mit anderen Komponenten wie z.B. Gasbrennwerttechnik oder Dämmung argumentiert…
Ein mittlerweile sehr widerliche Masche, die der Glaubwürdigkeit der Solartechnik schadet…
Ich bin nicht dir Ursache für den “solaren Schwindel”…ich decke nur auf…
Kommentar von Rainer Hoffmann — March 16, 2006 @ 5:27 pm
Vergessen wir doch mal dieses lächerliche solare Promillegestreite. Deutschland könnte schon heute seinen GESAMTEN jährlichen Dieselkraftstoffbedarf in Höhe von ca. 30 Mio. t/a aus frei verfügbarer Biomasse decken. Siehe VDI Nachrichten vom 16. Dez 2005 oder Kopie des Artikels hier:
http://www.esyoil.com/s11_Diesel_waechst_in_Wald_und_Flur.php
Und warum wird das nicht gemacht? Statt dessen wird mit staatlicher Förderung für Solarinvestitionen in Höhe von 4 - 5000 Euro geworben, die dann bei heutigem Ölpreis von 60 ct/l gerade mal 150 Euro pro Jahr sparen. Dabei gibt es jede Menge andere rentablere Sparmöglichkeiten. Siehe meine Webseite www.fuchsmedia.de
Kommentar von Frank Lischka — March 16, 2006 @ 11:10 pm
Was Sie, Herr Frank Lischka, auf Ihrer Website www.fuchsmedia.de in Aussicht stellen, nämlich, bei Berücksichtigung v i e l e r Komponenten, nämlich (u.a.) der richtige Kombination von Dämmen, Heizen und Lüften Heizkosten und Energieverbrauch um 60-70 % senken zu können, klingt doch schon recht viel seriöser und machbarer, als die halt- und inhaltlosen Versprechungen von - dubiosen- Solarheizungs-Anbietern, die allein nach der Installation von ein paar Quadratmetern Solarzellen auf dem Dach eines Einfamilienhauses “bis zu 60% Heizkostenersparnis” versprechen.
So, und nur so kann h i e r eine sinnvolle Diskussion über Nutzen und Effizient, auch der Solarenergie, nämlich - als e i n e der von Ihnen aufgezeigten Komponenten - geführt werden.
Bernd Vogt
Kommentar von bernd.vogt — March 17, 2006 @ 8:22 am
@Hoffmann
“Die Nachbarländer lachen sich auf jeden Fall “kaputt”, über die blöden Deutschen…”
Komisch, alle Welt investiert in erneuerbare Energien und schaut auf Deutschland als Musterschüler. Da werden selbst von dritte Welt Ländern die entsprechenden Gesetze und Förderungen kopiert, obwohl die bei weitem nicht so viel Geld bzw. ganz andere Problem noch haben.
Also Hoffi Hoffnungslos, nix da mit kaputtlachen, sondern wir sind für unsere Politik in Sachen erneuerbare Energien sehr beachtet in der Welt.
Wie gefördert wird, darüber läßt sich sicher diskutieren, aber der Grundtenor ist erstmal richtig.
Also laß die Kirche im Dorf, Du wirst daran garantiert nix ändern, egal wie oft Du noch klagst.
Kommentar von Tommi — March 17, 2006 @ 9:07 am
Bei einem Medium, das die globale Erwärmung als unzuverlässige Wettervorhersage abtut (siehe hier: http://www.libertaria.de/meldungen/?p=93#more-93 ), braucht man sich nicht zu wundern, dass es Technikfeinden und Umwelthassern wie Rüdiger Hoffmann ein Forum bietet!
Kommentar von Sonnenwende — March 17, 2006 @ 9:36 am
Ich finde es wichtig, daß mutige Bürger sich mit allen Kräften gegen den allgemeinen Ökoschwindel zur Weh setzen. Weder gehen uns nämlich die angeblich fossilen Brennstoffe jemals aus (wiss. Ergebnisse von Prof. Thomas Gold ind “Biospäre der heißen Tiefe” googeln!) noch hat Kohlendioxid das geringste mit der Globaltemperatur zu tun (im Mittelater gab es bis Weinbau in Norwegen, England und Grönland-Vinland), mit Wind und Solar kann es mangels Energiedichte nie zu einer bemerkenswerten Energiewende kommen, geschweige denn kann Dämmstoff aus Fasergespinsten und Schäumen irgendwelche nennenswerten Energieersparnisse bei der Raumbeheizung bewirken.
Da leider sehr viel Geld mit all dem “ÖKO”-Schwindel zu verdienen ist, ist es für viele so “Beteiligte” interessant, kritische Aufklärer fertigzumachen.
Herr Hoffmann - nicht unterkriegen lassen!
Konrad Fischer
Kommentar von Konrad Fischer — March 17, 2006 @ 4:26 pm
Daß es “Solarschwindel-Gewinnlern” und “Fördermittel-Einstreichern” nicht Recht ist, daß es Menschen wie Herrn Rainer Hoffmann gibt, braucht hier sicher nicht weiter diskutiert werden!?
Es geht hier doch nicht darum, einen gewissen (zukünftigen) Nutzen der Solartechniken abzustreiten. Auch Herrn Hoffmann geht es n i c h t darum!
Es geht -auch Herrn Hoffmann- einzig darum, zu verhindern, daß mit
f a l s c h e n Kosten-Nutzen-Versprechungen ökologisch interessierte, aber technisch unbedarfte Menschen, die sparen wollen und meist auch müßen, Geld abzulocken, daß sie besser in eine, für sie brauchbare, geeignete (Wärme-)Versorgung ihres Hauses investiert hätten!
Das ist es, worauf es -auch Herrn Hoffmann- ankommt!
Kommentar von Bernd Vogt — March 18, 2006 @ 8:30 pm
Tja!
Was 1 Geisterfahrer! Tausende!
Kommt mir allesbekannt vor!
Nur einer hat Recht, alle anderen irren, und die Erde ist eine Scheibe, passen wir auf, daß wir nicht herunterfallen!
Ludger
Kommentar von Ludger — March 19, 2006 @ 9:01 pm
#16 Worauf willst Du hinaus? Galilei war doch auch so ein Geisterfahrer, der gegen die überwältigende Mehrheitsmeinung angekämpft hat und, wie sich im nachhinein herausstellte, doch irgendwo Recht hatte. Rainer Hoffmann hat es da leichter: Es wird ihm wenigstens nicht mit Verbrennung durch die Sonnen-Lobbyisten gedroht, die ja sogar im Grunde genommen sogar gar nichts gegenteiliges glauben.
Kommentar von Besofsky — March 19, 2006 @ 10:46 pm
@Konrad Fische
Was bist denn Du für einer? Bist wohl Wahrsager oder haste ne Kristallkugel?… Fossile Brennstoffe, die nie zu Ende gehen und CO2, was für unser Klima angeblich irrelevant ist, Weinbau in Grönland, nutzlose Dämmung… Wo haste denn diese Infos her? Is deine Bude nicht gedämmt? Wie heizt Du denn?
Mal ehrlich, glaubst Du diesen Schwachsinn, den Du hier verbreitest, wirklich?
Tommi
Kommentar von Tommi — March 20, 2006 @ 9:19 am
#18,
das mit dem Weinanbau in Grönland ist wohl richtig, bedeutet aber noch lange nicht, dass es keine menschgemachte Klimaerwärmung gibt, wie uns die Anti-Ökologen weißmachen wollen. Leute wie Reisman oder Hoffmann meinen halt, es reicht, wenn man/frau den Kopf in den Sand steckt, um keinen Sonnenstich zu bekommen.
Kommentar von Sonnenwende — March 20, 2006 @ 4:45 pm
@Tommi + Sonnenwende:
Auch wenn es Euch nicht recht ist und dem gängigen Ökoaberglauben, der uns angeblich aufgeklärten Menschen so heimtückisch aufgepfropft wurde, arg widerspricht - die menschengemachte Erwärmung, die fossile Herkunft und Knappheit von Öl, Kohle und Gas, der Sinn von Ökoenergie ohne hinreichende Energiedichte - das sind alles Märchen, die dazu dienstbar gemacht wurden, den Geldbeutel von uns allen supermäßig - und gesetzlich geschützt - maximal auszugrasen.
Auf http://www.konrad-fischer-info.de/7thuene1.htm ff. und beim Googeln nach “Prof. Thomas Gold” könntet Ihr ausreichend Gegenargumente finden, an denen Ihr aber vielleicht gar nicht interessiert seid, soweit die Meinung festgezurrt ist.
Kommentar von Konrad Fischer — March 21, 2006 @ 10:26 am
Fast vergessen, daß Dämmstoff gar nicht dämmt, könnt Ihr hier belegt finden:
http://www.konrad-fischer-info.de/7fehrtab.htm
und
http://www.konrad-fischer-info.de/213bau9.htm
Kommentar von Konrad Fischer — March 21, 2006 @ 10:28 am
@ Konrad Fischer
Nee, oder? Biste Hoffi2 oder was? Du verbreitest ja den selben Müll wie Hoffi. Und Deine Seite sieht genauso unübersichtlich und völlig sch… aus, wie von ihm. Das ist ein Sammelsurium von zusammengeklaubten Aussagen, teilweise völlig aus dem Sinn gegriffen und passend zurechtgestutzt. Und nun willste uns auch weiß machen, das alles ein Schwindel ist. Die gleiche Masche wie Hoffi…
Naja, wer´s glaubt.
Tommi
Kommentar von Tommi — March 21, 2006 @ 11:52 am
@Tommi: Danke für die Blumen. Aus Deinem Mund ist diese Kritik eine Ehre!
Klar, daß viele Leute die Übersichtlichkeit geplättetster Argumente bevorzugen. Meine ca. 1.500 Seiten (ausgedruckt) über allerlei Bau- und Öko-Schwindel übersichtlich zu gestalten geht überigens ganz leicht, es genügt dann ein Satz: Alles Schwindel, was der Abzocke dient. Ist das nun bildzeitungsgemäß genug?
Respekt auch vor Deiner neuesten neuen Rechtschreibung. Ich weis selber nicht was ich Dir noch weißmachen soll, es ist alles so schwars. Korrekt?
Oder doch lieber mal reingucken?: http://www.duden.de
Kommentar von Konrad Fischer — March 21, 2006 @ 12:34 pm
PS. Heißt natürlich “übrigens”, hätte doch vorher den Link besuchen sollen
Kommentar von Konrad Fischer — March 21, 2006 @ 12:35 pm
PPS. Es gibt übrigens auch das mit zwei s. Das schreibt sich dann dass.
Oder als alte Masche so: “daß”
Kommentar von Konrad Fischer — March 21, 2006 @ 2:32 pm
@Konrad Fischer
Wirklich bescheuert. Nun ziehste Dich schon an der Rechtschreibung hoch. Ist das Dein Niveau? Was ist denn wichtiger, Rechtschreibung oder Dein dummes Geschwätz?
Außerdem ging es mir nicht um eine bildzeitungsgemäße Umsetzung Deiner Wurstseite, sondern um die Übersichtlichkeit, die da sehr zu wünschen übrig läßt. Aber wahrscheinlich kannste nicht richtig programmieren. Muddu ma guggn unner www.ichbinbescheuertundzudoofzumprogrammieren.de
Ist mir echt zu blöde und zu hohl mit Dir.
Tommi
Kommentar von Tommi — March 21, 2006 @ 2:54 pm
Richtiges Denken, Schreiben, Reden und Handeln ist mir gleichermaßen wichtig. Wenn ich es nicht bis zum scharfen ss/ß schaffe, wäre ich auch bei meinen anderen Fähigkeiten vorsichtig.
Und was das Programmieren betrifft, ist das nur ein formales Problem. Wichtig ist die Botschaft, die doch nicht durch mühseliges Suchen von der Hauptseite her, sondern durch Finden dank Google verbreitet wird. Wieder mal nicht gewußt?
Die Suche allein nach meinem Vornamen “Konrad” oder den Hauptschlagworten “Altbau”, “Denkmalpflege” usw. zeigt dann, wie es ums Ranking steht. Und der Seitenbesuch mit tgl. 1600 bis > 2000 zeigt neben den Gästebucheinträgen, ob die Message ankommt.
Kommentar von Konrad Fischer — March 22, 2006 @ 5:54 pm
@ Fischer
Na wenns Dich glücklich macht…
Ich kann über so einen Schwachsinn nur müde lächeln und das tangiert meinen Allerwertesten meilenweit.
Tommi
Kommentar von Tommi — March 23, 2006 @ 8:33 am
Tach auch!
Die Seite hier ist ja echt der Hammer!
Ich beschäftige mich nun seit erst einer Woche mit dem Thema heizungsunterstützende Warmwasserproduktion über Solar. Aber wenn man hier den verbalen Krieg zwischen Gegenern und Befürwortern verfolgt, fällt einem echt nix mehr ein.
Ideologisch völlig Vernagelte, auf allen Seiten, unglaublich!
Eigentlich wollte ich aber nur das eine loswerden:
Ich gehe als ziemlicher Laie an die Solargeschichte ran, aber bereits nach kurzem Einlesen in den diversen Foren und beim Einholen entsprechender Infos (auch von “Solarlobbyseiten”) wird doch eigentlich ziemlich schnell klar, dass 60% Einsparpotential (vom Gesamtenergiebedarf gesehen, also Energie für Heizung und Brauchwasser) ziemlicher Quark ist!? Insofern hat Hr. Hoffmann mit seiner Ausgangsaussage doch recht, dass die Solarfirma mit den Werbeaussagen beschissen hat! Kann man doch eigentlich nicht bestreiten! O.K., dass Hr. Hoffmann nahe der Einweisung in die Klapse ist mit seiner Reinsteigerung und anschließender Klagewut an allen Fronten ist ne andere Geschichte…
Aber mit 60% Einsparpotential rechnet doch eigentlich keiner wirklich, oder?
Und wer das tut oder sich das von Experten so vorrechnen lässt ist selber schuld, dann muss ichdoch meine Birne mal selber anschalten, vorher…
Aber selbst die Wirksamkeit von Dämmung in Frage zu stellen ist noch mal ne eigen Klasse für sich. Toll, was das Internet für Spinner präsentiert!
Wollte ich nur mal loswerden!
Kommentar von Börni — March 24, 2006 @ 1:23 pm
@Börni:
Leider berücksichtigst du bei deiner Betrachtung nicht den “Faktor Zeit”. Ich bin bereits 1996 (!) beschissen worden. Dort gab es noch keine solchen Informationssmöglichkeiten, wie heute durch das Internet. “Alle2 haben damals 1996 von 60-70% solarer Energieersparnis gesprochen. Das hat sogar Jean Pütz am 25.04.2005 auf einer Solarveranstaltung vor 600 Leuten zugegeben. Das viel gravierenden an “meinem Fall” ist ja die Tatsache, wie die Justiz und die Medien, den “solaren Schwindel” Jahrelang vertuscht haben, sonst wäre wohl kaum solche TV-Berichte (WDR vom 18.11.2003), wie dieser möglich gewesen, höre hier:
http://www.solarschwindel.de/WDR20031118.mp3
…und ich habe noch mehr von solchen “TV-Knallern”…
Nur durch meine langjährige hartnäckige Aufklärungsarbeit sind heute auch weitere Aufklärungswebseiten über die wahre solare 60% Effizienz zu finden, die du zu lesen bekommst…diese Webseiten gab es im Jahre 1996 nicht…
Rainer Hoffmann
www.solarkritik.de
Kommentar von Rainer Hoffmann — March 25, 2006 @ 7:28 am
@ Börni nochwas:
Du solltest dich über die Bedeutung des Begriffs “Brauchwasser” korrekt informieren und hier lesen, denn “Brauchwasser” = “Nutzwasser ohne Trinkwasserqualität”
http://www.solarschwindel.de/Gelsenwasser_Brauchwasser.pdf
und
http://www.solarschwindel.de/BrauchwasserDefi.pdf
und
http://www.solarschwindel.de/brauchwasser.pdf
und
http://www.solarschwindel.de/Brauchwasser_Wissen_de.pdf
und
http://www.solarschwindel.de/Brauchwasser_umweltLexikon.pdf
und
http://www.solarschwindel.de/Brauchwasser20040315_DIN.pdf
Kommentar von Rainer Hoffmann — March 25, 2006 @ 7:30 am
@Hoffmann
Mann mann…Hoffi. Immer die selbe Leier. Haste immer so vorgefertigte Texte, die Du dann bei Bedarf in irgendwelche Foren stellst?
Also, 1996 gab es sehr wohl Internet und man konnte sich da auch schon erkundigen. Sicher nicht mit der Schnelligkeit und der Bandbreite, wie es heute der Fall ist, aber das Argument zählt nicht. Außerdem gab es damals auch schon genügend Printmaterial, was man sich zuschicken lassen konnte. Zählt also auch nicht.
Ob Jean Pütz oder Martin Pimpelhuber auf irgendeiner Veranstaltung vor irgendwelchen Leuten irgendwann mal irgendwas erzählt hat, interessiert wirklich niemanden.
Justiz und Medien “decken” keinen Solarschwindel. Justiz… bist selbst Schuld, wenn Du Dich persönlich mit dem Richter anlegst. Kriegst halt ein paar auf den Deckel.
Medien…also ehrlich. Glaubst Du das wirklich? Nur weil Lieschen Müller stolz von Ihrer Anlage berichtet? Sind wir doch mal ehrlich, was passiert bei den Medien, wenn mal ein Beitrag über Solar verfaßt werden soll? Da werden Firmen angerufen, die sich damit auskennen und zum Thema befragt. Die geben dann Infos dazu. Medien haben an sich davon keine Ahnung. Also lassen Sie sich beraten. Ganz normal halt. Nix Vertuschung oder sonst was.
Was kommt denn als Nächstes von Dir? Immer wieder großartige Ankündigungen von irgendwelchen Enthüllungen und Bombe platzen und Aufdeckung und und und… Bisher absolut nix…nur heiße Luft. Hoffi, immer schön den Ball flach halten.
Tommi
Kommentar von Tommi — March 27, 2006 @ 7:57 am
Immer wieder ergreifend, wie Tommi in allen Foren versucht, Hoffi ein Statement rauszuwürgen, aber Hoffi schweigt, clever, wie er ist.
Hoffi, richtig so, weitermachen, nicht unterkriegen lassen, von diesen Solarbetrügern, einfach Ignorieren, es stehen genug Leute hinter dir, die deinen Kampf gegen diese korrupte Justiz beobachten.
Kommentar von Willi — March 27, 2006 @ 12:25 pm
@ Willi
Einfach nur gesabbel. Übrigens, Hoffi schweigt immer nur dann, wenn er unangenehme Fragen gestellt bekommt, die nicht in sein Weltbild von Solarbetrügern, Solarrichtern oder solarer Weltverschwörung passen. Is schon komisch, oder?
Über Dich kann ich nur müde lächeln.
Tommi
Kommentar von Tommi — March 27, 2006 @ 3:33 pm
>> Medien…also ehrlich. Glaubst Du das wirklich? Nur weil Lieschen Müller stolz von Ihrer Anlage berichtet? Sind wir doch mal ehrlich, was passiert bei den Medien, wenn mal ein Beitrag über Solar verfaßt werden soll? Da werden Firmen angerufen, die sich damit auskennen und zum Thema befragt. Die geben dann Infos dazu. Medien haben an sich davon keine Ahnung. Also lassen Sie sich beraten. Ganz normal halt. Nix Vertuschung oder sonst was.
Kommentar von Stolle — March 28, 2006 @ 11:55 am
für Tommi
Entwicklung der Jahresmitteltemperatur der Station Hohenstaufen von 1781 bis 1990 Abb. 2
http://www.dimagb.de/info/bauphys/umwelt/pmklibi.html#2
Die Abb.2 wird auch immer von den
Klimakatastrophentheoretikern benutzt, allerdings erst ab dem Jahr 1860, was vorher war wird Unterschlagen
Kommentar von Stolle — March 28, 2006 @ 12:00 pm
nochmal für Tommi,
http://www.mythen-post.ch/themen_uebersicht/brisantes.htm
Urs Beeler ist ein Freier Journalist und betreibt das Unabhängige Schweizer Lokal- und Regionalblatt Mythen-Post,
soviel zu deiner Dummdreisten Ausage über Medien im Allgemeinen.
Die Medien die Du meinst nennt man
bekanntlich Mainstream medien.
Wenn du diese gemeint hast, dann geb ich Dir Recht
Kommentar von Stolle — March 28, 2006 @ 12:06 pm
Hallo Hr. Hoffmann!
Ich habe mich mal etwas auf Ihrer Internetseite umgesehen und will diesbezüglich noch mal einen Kommentar loswerden:
Sie vermischen selber nach wie vor bei Ihren angeführten “Beweisen” das Einsparpotential vom Warmwasser und das Einsparpotential von Heizwasser!Sie “decken zwar auf”, dass das genau der Trick der Lobbyisten ist, führen als “Beweise” aber auch die Texte auf, die definitiv vom Brauchwasser sprechen.
Auch führen Sie einen Brief auf Ihrer Internetseite an: “Fritz Pleitgen war nachweislich bereits seit Februar 2003″ über den solaren Schwindel informiert. Dieser “Nachweis” liegt darin, dass Sie offensichtlich Herrn Pleitgen auf den “Schwindel” per Brief hinwiesen haben und Sie als Antwortschreiben diesen Brief erhalten haben, in dem Sie genau auf diesen Unterschied (Warmwasser/Heizwasser) und ihren “Interpretationsfehler” hingewiesen wurden.
Aber genau diese Vermischung der Begrifflichkeiten, die sie als systematische Irreführung (”Solarlüge”) anprangern, benutzen Sie selber bei Ihrer “Beweisführung”, d.h. Sie unterscheiden teilweise (nach wie vor) nicht.
Was ich aber sehr interessant finde (insofern haben Sie ja bei manchen dargestellten Dingen ja durchaus Recht), ist die Pressemitteilung der Bundesregierung vom 04.04.2005, die ja definitiv vom “Wärmebedarf” schreibt. Haben Sie von dort mal eine Stellungnahme erbeten und bekommen? Das würd mich mal interessieren!
Gruß
Kommentar von Börni — March 28, 2006 @ 3:10 pm
@Börni
Ich habe seit dem 18.07.2004 (!) eine Petitition beim Deutschen Bundestag am laufen, die mir seit nunmehr über 20 Monaten nicht beantwortet wird…
…und trotzdem wird diese Pressemeldung am 04.04.2005 veröffentlicht…
Soviel zun Thema “Bundesregierung” und möglicher Stellungnahme…
Der Betrug am Bürger mit Solartechnik ist politisch gewollt…
Kommentar von Rainer Hoffmann — March 28, 2006 @ 8:15 pm
@Börni, nochwas:
Ich unterscheide sehr wohl. Meine Webseiten machen ja gerade auf den Unterschied aufmerksam, weil von den Solarlobbiisten bewusst die Suggestion erzeugt wird, man würde 60% Energie einsparen. Ich kläre ja gerade darüber auf, dass die “60%” keine “60%” Energiekostenersparnis bedeuten…, was ja sogar der Bauherr im WDR-Fernsehen am 18.11.2003 behauptet, obwohl Fritz Pleitgen mir im Februar 2003 mitteilen liess, dass die Bürger wüssten, dass die “60%” nur 5-8% Energieersparnis bedeuten würden. Das WDR-TV-Dokument vom 18.11.2003 beweist eindrucksvoll das Gegenteil und belegt den folgenschweren Irrtum der WDR-Intendaz…
Kommentar von Rainer Hoffmann — March 29, 2006 @ 6:03 am
Sag ich ja, dass Sie aufklären, dass diese Vermischung der Begrifflichkeiten der Trick der Lobbyisten ist (in betrügerischer Absicht oder nicht lass ich mal dahingestellt). Aber Sie führen als “Beweise” u.a. auch die Werbetexte auf (z.B. die Prosolar-Werbung), die aber definitiv ausschließlich von der Warmwasserbereitung sprechen. Für mich halt kein Beschiss und erst recht kein “Beweis”. Und das finde ich unkoreckt.
Ebenfalls auch Ihre abgedruckte Textwiedergabe der WDR-Sendung. Zumindest so wie Sie die abgedruckt haben, wird auch hier nur von Energieeinsparung von 70% des Jahresbedarfs gesprochen. 70% von welchen Jahresbedarfs? Auch hier müsste man den gesamten Beitrag sehen (lesen). Aber so wie sie ihn abgedruckt haben, für mich auch kein Beweis für einen Betrug. (Zumal ja der Hinweis auf die hohe Auslastung in den Sommermonaten kommt, in denen ich doch schon von der Logik her nicht für den Winter/Heizperiode speichern kann).
Man kann halt immer alles so oder so verstehen, je nachdem wie man es verstehen will oder wie die Vorkenntnisse sind.
Ich finde halt nur, dass Sie etwas korrrekter arbeiten sollten bei Ihrer Darstellung und “Beweisführung”.
Zumal Sie ja bei Ihren Gerichtsverfahren auch sehr akribisch gewesen sind (und dieses - zu Recht - auch von anderen erwarten).
Problem ist die Definition der Begrifflichkeiten. “Brauchwasser” hat sich halt durchgesetzt im Sinne von (Warm-)Wasserbedarf, der zum Verbrauch bestimmt ist. So ist übrigens (meiner Meinung nach) auch die Urteilsbegründung vom 04.07.2001 zu verstehen, die besagte, man wolle mit einer Solaranlage keinen nennenswerten Heiz- und Wärmebedarf decken. Verständnis für die Begrifflichkeiten! Brauchwasser im Sinne von Verbrauchwasser.
Noch mal: Auch für mein Verständnis ist die Darstellung der Bundesregierung tatsächlich als “Beschiss” zu verstehen. Hier wird eindeutig vom Wärmebedarf des Hauses(und nicht vom Brauchwasserbedarf oder Energiebedarf zur Brauchwassererwärmung, o.ä.) gesprochen. Völlig korrekt.
Aber bitte auch korrekt bleiben bei der Anführung der vermeintlich anderen Beweise. Korrekt in der Darstellung bleiben ist halt echt eine Frage der eigenen Glaubwürdigkeit!
Gruß
Kommentar von Börni — March 29, 2006 @ 10:34 am
@Börni,
Kompliment, Börni, Sie sind wenigstens jemand mit dem man auf hohem Niveau und ohne Polemik diskutieren kann…Trotzdem sind einige Fakten von Ihnen nicht korrekt recherchiert:
1. Thema Brauchwasser:
Ich habe ein Gerichtsurteil vom Amtsgericht Marl, wo ein Richter wörtlich von “Brauchwasser für die (Raum)-Heizung” spricht, die der Solaranbieter angeblich nicht gemeint haben will. Aber die 1. Werbeanzeige spricht von “Solaranlagen für Brauchwasser”. Der Begriff “Brauchwasser” fehlt bekanntlich in der 2. Werbeanzeige.
Hier ist der Sachverhalt auch dokumentiert:
http://www.solarschwindel.de/Prozessbetrug_Nr5_DrG.pdf
2. Prosolar-Werbung:
Die Prosolarwerbung ist auch falsch und irreführend, weil Sie ebenfalls suggeriert, man würde 60-70% der gesamtheizkosten einsparen. Die Prosolar-werbung klärt nicht darüber auf, dass sich die hohen Säulen nur auf einen minimalen Bedarf der Trinkwassererwärmung bezieht. Hier habe ich den Solarverhalt erläutert:
http://www.solarschwindel.de/solarkritik10.pdf.
Es wird von PROSOLAR verschwiegen, dass sich die vorgegaugelt prozentual-Hohe Energeiersparnis nur auf einen geringen absoluten 100%-Betrag bezieht. Durch die Verwendung des Begriffs “Brauchwasser” hat dann PROSOLAR ebenfalls die Möglichkeit das Raumheizungswasser bei der vorgegaukelten “60%solaren Effizienz” miteinzubeziehen, da ja “Brauchwasser” = kein Trinkwasser” ist…
Alles was unter “2.” bei der Prosolar-Websteite steht, suggeriert auch eine Raumheizungswassererwärmung, und kann jederzeit von Laien darauf bezogen werden und auch von unseriösen Verkäufern ebenfalls dazu verwendet werden. Und nachher ist der Kunde in der Beweispflicht, zu beweisen: Was hat der Verkäufer verkauft !
3. WDR-Sendung vom 18.11.2006
Hören Sie sich dieses Ton-Dokument an:
http://www.solarschwindel.de/WDR20031118.mp3
Der Bauherr sagt, dass er einen gewissen Energieersparnis bei seinem Gasverbrauch erwartet. Die Journalistin (Inge Lyss vom WDR) fragt ihn dann, was das für ihn in welcher Höhe bedeutet. Er antwortet dann ca. 70% seines Jahresbedarfs könne er von seinem Gasverbrauch einsparen.
UND DAS IST FALSCH….
…denn er kannte das 80:20-Verhältnis nicht zwischen Raumheizungswärmebedarf und Trinkwasserwärmebedarf.
Er hat ein 20 Jahre altes Haus und er wird keine 70% seines Gasverbrauches einsparen. Er ist genau auf den suggestiven Schwindel der Solarlobbiisten reingefallen.
Den gleichen Schwindel hatte der Solarbauer damals im Jahre 1996 wohl wahrscheinlich auch vor. Aber ich kannte das 80%-20% Verhältnis zwischen Raumheizungswasserwärmebedarf und Trinkwassererwärmung. Somit hat der Solarbauer im Jahre 1996 dann einfach den “Warmwasserbedarf” auch auf die Raumheizung bezogen und mir alle Komponenten für die Solare Raumheizungswassererwärmung mitverkauft. Denn er hatte ja aufgrund seiner Werbeanzeige zwei schlagkräftige Argumente:
1. den Begriff “Brauchwasser” als Nutzwasser ohne Trinkwassererqualität
und 2. sein Slogan:
“Lassen Sie sich nicht erzählen Solaranlagen für Brauchwasser seien nicht ausgereift oder zu teuer”…
Ohne die 80% der Raumheizungswassererwärmung in die solare Effizienz miteinzubeziehen, hätte er diesen Slogan niemals behaupten können und dürfen…
Er musste ja den Slogan “Lassen Sie sich nicht erzählen…” irgendwie rechtfertigen…und das konnte er mir gegenüber nur mit der “solaren Raumheizungsunterstützung”, die er mit angeboten, mitverkauft und installiert hat….
Kommentar von Rainer Hoffmann — March 30, 2006 @ 10:14 am
Herr Hoffmann, der moderne Don Quichote…
so kommt es mir jedenfalls vor, erst durch offensichtlich irreführende Werbung einlullen lassen und dann bis aufs Blut klagen und klagen(=jammern).
Eine typisch deutsche Angewohnheit, über die die ganze Welt lacht und nicht über den deutschen Technologiefortschritt in Sachen Solar.
Es gibt nun mal Leute, die alles was Ihnen in der Werbung vorgegaukelt wird auch glauben (wollen). Strukturvertrieb, der nur darauf abzielt die 10 Dummen zu finden, die jeden Tag aufstehen ist doch mittlerweile üblich.
Also grämen sie sich nicht sondern sparen Sie sich ihre Kraft um aus den gelernten Fehlern gestärkt in die sonnige Zukunft zu blicken.
Wegen ein paar Schwarzen Schafen das ganze Solarwesen in Misskredit bringen zu wollen finde ich btw. ebenso daneben wie das was Ihnen selbst widerfahren ist !
Bin weder im Solarbereich tätig noch Lobbyist für wen auch immer, um dies gleich Vorab auszuschließen. Was ihnen passiert ist, ist ärgerlich und ich habe durchaus Mitgefühl dafür, aber nur solange es im Rahmen bleibt.
Kommentar von risingsun — April 5, 2006 @ 1:12 pm
@Hoffmann
“Aber ich kannte das 80%-20% Verhältnis zwischen Raumheizungswasserwärmebedarf und Trinkwassererwärmung.”
Na wie das denn? Wenn Du das damals schon kanntest, warum hast Du Dich dann bescheissen lassen? Oder wolltest Du Dich mit Absicht bescheissen lassen?
Also ehrlich, so doof kann man doch nun wirklich nicht sein!
Tommi
Kommentar von Tommi — April 6, 2006 @ 7:48 am
Tommi, du bist einfach zu blöd. Lass es. Es tut weh, deinen Mist laufend zu lesen.
Es es widerlich, wie du versuchst den nachweislich “Betrogenen” die Verantwortung für den durchgeführten Betrug in die Schuhe zu schieben.
Herr Hoffmann hat bewusst eine Solaranlage incl. Raumheizungsunterstützung gekauft, weil sich NUR DANN eine Solaranlage “lohnen würde”, wie es der Solarverkäufer in der Werbeanzeige versprochen hatte.
Denn in der Raumheizung wird die meiste Heizenergie benötigt, und dort ist der Heizbedarf am größten, den Herr Hoffmann mit der Solaranlage decken wollte. Der Solaranbieter hat ihm alle solare Raumheizungskomponenten verkauft, und genau darin liegt genau der Betrug, gegen den sich Herr Hoffman wehrt !!
Tommi, versuche nicht laufend, von dieser Tatsache abzulenken. Andere Bürger sind ähnlich abgezockt worden und werden noch immer abgezockt, das weisst du !!
Kommentar von Willi — April 6, 2006 @ 8:47 pm
@Willi
Ach Willi, das ist ja echt zum Lachen. Biste ein Hoffmann-Anhänger? Nun gut, kannste ja machen. Aber dann sabbel doch nicht alles nach, was Hoffi so verbreitet.
Das es mit seiner Anlage nicht ganz glücklich gelaufen ist, mag ja vielleicht sein, aber Hoffi versucht, das auf die gesamte Branche, schlimmer noch, auf so gut wie alle erneuerbaren Energieformen, zu übertragen. Alle sind Betrüger, alles politisch motiviert, alles von den staatlich kontrollierten Medien verbreitet, alles großangelegter Schwindel und und und… Das ist Schwachsinn hoch zehn.
Es ist sicher richtig, gegen Betrüger vorzugehen. Da bin ich sofort dabei. Aber was Hoffi hier macht (Hungerstreik, Knast), ist einfach nur lächerlich.
Tommi
Kommentar von Tommi — April 7, 2006 @ 8:03 am
Herr Hoffmann regt sich auch zurecht darüber auf, dass von den Solarlobbiisten so getan wird, als ob man mit Solartechnik unser Energieproblem in Deutschland lösen könnte. Das ist schlichtweg falsch und gelogen. Insofern ist Solartechnik Schwindel und Betrug. Und 0,2% Primärenergieanteil der Solartechnik am Gesamtprimärenergieverbrauch nach 7 Jahren ROTGRÜNER-Politik sprechen eine mehr als deutliche Sprache, die auch von Herrn Rüter von CONSOLAR zugegeben worden sind. Man kann die physikalischen Gesetze nicht ändern, aber Solar-Ideologen gaukeln den Bürgern in Deutschland vor, die Solartechnik wäre ausgereift und effizient und man könnte unsere Energieversorgung damit decken. Gegen diese Lügen wehrt sich (zu Recht) Herr Hofman. Wenn man diese Lügen nicht verwendet hätte, hätte Hofman sich keine Solaranlage im Jahre 1996 gekauft. Ich glaube, das dürfte unstreitig sein !!
Und diese solaren Lügen werden heute nachwievor verwendet !!! Die Beweise sind mehr als erdrückend, wenn man Herrn Hoffman mal “auspacken lassen würde”. Aber das wird ja “geschickt” von allen Seiten verhindert !!
WARUM WOHL ??????????????????????
H. Hofmann wartet seit Juli 2004 auf eine Antwort vom Deutschen Bundestag.
WARUM WOHL ??????????????????????
Kommentar von Willi — April 7, 2006 @ 1:41 pm
> Aber das wird ja “geschickt” von allen Seiten verhindert !!
Von wem denn? Wieso kann Herr Hoffmann denn alle Foren zukleistern, wenn das angeblich so “geschickt verhindert” wird?
Und wo will er etwas “auspacken”, daß er hier nicht sagt oder schreibt?
Kommentar von Jürgen Ludwig — April 7, 2006 @ 10:41 pm
@ Juergen Ludwig:
Die Justiz in NRW hat mir bereits am 12.05.2004 am 21.04.2005 und 01.08.2005 vor Prozessbeobachtern aus ganz Deutschland den Wahrheitsbeweis meiner Recherchen verweigert. Dieser Wahrheitsbeweis hätte bewiesen, dass ein Solaranwalt vorsätzlich und wissentlich einen Fehler des OLG Hamm ausgenutzt hat und mit diesem Fehler mehrfach Prozessbetrug betrieben hat, und dieser Prozessbetrug auch von einem Richter vom LG Bochum wissentlich geduldet worden ist, denn der Richter wusste nachweislich, dass der Solaranwalt gelogen hatte.
Diesen Nachweis kann ich jederzeit führen, aber ich darf ihn nicht führen.
Ausserdem werden in den TV-Medien laufend suggestiv die “enormen Effizienzen” der Solartechnik propagiert, in dem mit hohen Prozentsätzen “geworben” wird. Die kleine, absolute 100%Prozentbasis, auf die sich die “Solarlobby” in Wahrheit bezieht und was die geringe absolute Energieersparnis deutlich machen würde, wird von den Medien verschwiegen. Auf diesen Marketing-Trick versuche ich laufend aufmerksam
zu machen.
Wie der “solare Schwindel” in den Medien funktioniert, kann man auch hier nachlesen:
http://www.libertaria.de/meldungen/?p=64
Kommentar von Willi — April 8, 2006 @ 8:41 am
Rainer Hoffmann nun auch als “politischer Gefangener in Deutschland” deklariert, man schaue hier:
http://www.eurodiva.de/deutschland_heute/rechtssystem/knast_ausserungsdelikte.htm
Kommentar von Rainer Hoffmann — April 8, 2006 @ 12:05 pm
@ Hoffmann
Du kapierst es wohl nie. Du bist nicht in den Knast gegangen, weil Dich irgendein Richter oder Anwalt oder der deutsche Staat Dich mundtod machen wollte, sondern weil Du gegen ein von Dir selbst anerkanntes Urteil verstoßen hast. Nun kommt garantiert wieder die Leier, das dieses Urteil von Dir erzwungen worden ist und so etwas. Du hättest es doch nicht anerkennen müssen. Und wenn die Richterschaft von Dir ständig genervt wird und Du Sie als Betrüger öffentlich titulierst, dann wird es irgendwann auch mal dem mildesten Richter zu bunt und schiebt da einen Riegel davor.
Deine angeblichen Wahrheitsbeweise sind doch ein Witz. Haste alles schon zig mal im Internet verbreitet. Und wen interessierts?
Und das Du seit Juli 2004 auf eine Antwort vom Bundestag wartest, kannste Dir wohl nur selber zuschreiben. Wenn der Bundestag auf jeden Brief eines Querulanten antworten würde, dann würde die gar nicht mehr arbeiten kommen. Ich glaube da sind im Moment andere Dinge im Land wichtiger als deine solaren Flitzideen.
Tommi
Kommentar von Tommi — April 10, 2006 @ 8:05 am
@tommi
Wenn du so viel über Herrn Hofmann, weisst, dann beantworte du, Tommi, mir doch mal, warum Herr Hofmann seit mehreren Monaten keine Antwort vom Deutschen Bundestag auf seine “solarkritische Petition” bekommt !
Denn, diese Frage kann wohl selbst auch Herr Hofmann nicht beantworten, aber so wie es aussieht bist du dazu in der Lage, Tommi.
Dann mal los !
Kommentar von Frank — April 10, 2006 @ 2:16 pm
@Tommi
Du solltest zur Kenntnis nehmen, dass die Bezeichnung als “Querulant” als Beleidigung höchtrichterlich entschieden ist und nicht gerade ein Beweis für Deine Argumantationsstärke ist.
Kommentar von Frank — April 10, 2006 @ 2:20 pm
@ Frank
Herr Hoffmann bezeichnet sich selbst als solcher oder wollte so bezeichnet oder gesehen werden. Nicht zuletzt hieß die Sendung vom WDR “Querulanten”. Er hat dort aktiv mitgewirkt, um sich auch ja so darstellen zu lassen. Also nix Beleidigung oder so.
Ich kenne mich bei Petitionen nicht aus, wie lange dort Zeiten verstreichen, bis, von wem auch immer, Antwort kommt. Bei dieser Petition ging es meines Erachtens auch nicht um Solar sondern um betrügerische Geschäfte auf Messen u.ä., wo Leuten überteuerte Dinge in Knebelverträgen angedreht werden. Dagegen bin ich natürlich auch. Was ich auch nicht weis ist, ob der Bundestag die eingehenden Petititonen auf ihren Sinn hin prüft und da auch welche nicht zugelassen werden. Denn jeder Bürger in Deutschlanfd kann beim Bundestag ne Petition einreichen, egal ob sinnvoll oder sinnlos. Da wird sicher auch selektiert. Aber wie gesagt, das weis ich nicht.
Tommi
Kommentar von Tommi — April 12, 2006 @ 8:26 am
@Tommi
ich kenne auch die WDR-Querulanten-Sendung. Auf der WDR-Webseite wird die
“querulanten”-Behauptung offen gelassen und beide Protagonisten in der Sendung nicht definitiv als Querulanten dargestellt. Die Entscheidung wird dem Zuschauer überlassen.
Ich bleibe dabei:
Jemand als Querulanten zu bezeichnen zeugt von Argumentationsschwäche und sind ein Beweis für die Tatsache, dass der Gegenseite die Argumente ausgehen.
Und Herr Hoffman hat nachvollziehbare und bewiesene Argumente, was die mangelhafte Effektivität und Effizenz von Solaranlagen in Deutschland betrifft.
Er hat den solaren Werbeschwindel sehr anschaulich bewiesen und aufgedeckt.
Kommentar von Frank — April 12, 2006 @ 10:12 am
@ Frank
Na wenns Dich glücklich macht…
Ich kann darüber nur müde lächeln.
Kommentar von Tommi — April 12, 2006 @ 11:51 am
Über Hoffis Meinungsmache…
Also auf Hoffis Seite gibt es eine Umfrage zu eben seiner Seite. Da kann man einen Punkt anklicken und seine Meinung abgeben. Das hatte ich die Tage auch getan. Sofort bekam man das Ergebnis der Umfrage zu sehen. Meine Meinung wurde also somit berücksichtigt.
Heute gucke ich da mal wieder rein und was sehe ich? Mein abgegebenes Votum wurde gelöscht und die Prozente verschoben sich wieder zu seinen Gunsten.
Soviel zum Thema Meinungsbildung bzw. Meinungsmache von Herrn Hoffmann. Da scheint es mir fast, das seine angeblich so vielen zustimmenden Emails und anderen Bekundungen teils selbst verfaßt sind oder diese es so in der Form überhaupt nicht gibt.
Sehr sauber Herr Hoffmann, sehr sauber…
Tommi
Kommentar von Tommi — May 10, 2006 @ 8:06 am
@Hoffmann
Ach das ist ja putzig. Kaum übt man Kritik an der Person Rainer Hoffmann bzw. an seiner Methode der Onlineumfrage passiert folgendes. Die Umfrage wurde gelöscht und ist nicht mehr aktiv.
Das lief wohl doch nicht so gut für Ihre Meinungsbildung, Herr Hoffmann?
Ich lach mich wech…
Kommentar von Tommi — May 12, 2006 @ 8:17 am
Ich danke für die obige Bestätigung, dass du hinter der “solargesteuerten Verschiebung” bei der Online-Umfrage gesteckt hast. Du musst es schon schlauer anfangen und nicht einfach plump Deinen Solarlobbiisten mitteilen, sie sollen alle das gleiche tippen und abstimmen. Diese “unseriöse Richtungsverschiebung” war zu offensichtlich. Aber ich stelle fest, du verbringst immer noch sehr viel Zeit mit einer solarkritischen Webseite. Das ist gut…, dann kommst du nicht auf andere dummen Gedanken…;-). Der Pickel am Ar…, der Hoffmann heisst, juckt wohl bei Dir immer noch heftig…lustig
…es zeigt mir, dass meine Webseite genau den Nerv trifft…
Kommentar von Rainer Hoffmann — May 15, 2006 @ 6:04 am
@Hoffmann
Ach wie lustig. Komischerweise habe nur ich abgestimmt und nicht noch zig andere, wie Du vielleicht vermutest. Ich habe niemanden zu irgendetwas aufgerufen. Merk Dir das! Also schön auf dem Teppich bleiben.
Außerdem zeigt mir das, dass Du überhaupt keine Kritik verträgst. Und wenn Du mal kritisiert wirst, dann kommt immer nur das gleiche Gesafte von Dir.
Und weißt Du warum ich ab und an mal auf deine Wurstseite schaue? Da gibt es immer mal wieder was zum lachen. Wir amüsieren uns jedenfalls immer köstlich über Dich und Deine Machenschaften. Mach weiter, wir brauchen was zum Lachen!
Übrigens, so einen Pickel, egal ob am Ar.. oder sonstwo, den kann man auch ausdrücken. Also nichts für ungut Hoffi.
Tommi
Kommentar von Tommi — May 15, 2006 @ 7:47 am